Diese Allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Vertrags- und Buchungsverhältnisse, die zwischen der Gmundner Lodge Pty Ltd, Farm Waldburg 82, Khomas Region, Dordabis District, Namibia (nachfolgend kurz „Gmundner“) einerseits und dem Gast (nachfolgend kurz „Gast“) andererseits abgeschlossen werden. Vertragsverhältnisse kommen ausschließlich auf Grundlage dieser AGBs zustande. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden AGBs.
2.1. Die Reservierungs- und Buchungsanfrage durch den Gast ist grundsätzlich unverbindlich. Nach erfolgter elektronischer und/oder telefonischer Buchungsanfrage durch den Gast sind 50% des Buchungsbetrages als Anzahlung zu leisten. Erst nach Einlangen der Anzahlung (oder des gesamten Buchungsbetrages bei kurzfristigen Buchungen) sowie durch schriftliche Rückbestätigung bzw. Annahmebestätigung der Buchung durch Gmundner kommt eine verbindliche Buchung zu Stande. Festgehalten wird, dass eine fernmündliche Buchungsbestätigung ausgeschlossen ist.
2.2. Der restliche Gesamtpreis ist 30 Tage vor Leistungsbeginn fällig. Sollte der Gast die fälligen Zahlungen nicht in voller Höhe und/oder fristgerecht leisten, kann Gmundner von der Buchung bzw. Vertragsverhältnis zurücktreten und kommen in diesem Fall die Rücktritts- und Stornierungsbedingungen lt. Pkt. 4 dieser AGBs zur Anwendung.
2.3. Alle angegebenen Preise der Gmundner verstehen sich grundsätzlich als Bruttopreis in NAD. Allfällig getätigte Angaben zu Umrechnungskursen bzw. die Angabe von Preisen in einer Fremdwährung erfolgen ohne jegliche Gewähr.
2.4. Festgehalten wird, dass lokale Abgaben wie bspw. die Nächtigungstaxen ebenso bereits im Preis enthalten sind.
2.5. Die Kosten (insb. Zeitaufwand), welche durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich abgeänderte Angaben des Gastes entstehen, werden nach tatsächlichen Zeitmehraufwand mit netto NAD 2,300.00 pro Stunde (15-Minuten-Taktung) verrechnet.
2.6. Gmundner ist berechtigt, dem Gast Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Gast erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Gmundner ausdrücklich einverstanden.
2.7. Der Gast ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Gmundner aufzurechnen. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Gast nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Gmundner rechtswirksam anerkannt wurde.
3.1. Der Umfang der durch Gmundner gegenüber dem Gast zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen verbindlichen Buchung und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung. Alle Leistungen von Gmundner, die nicht ausdrücklich durch den vereinbarten Preis abgegolten sind, werden gegenüber dem Gast gesondert verrechnet.
3.2. Gmundner wird den Gast über Änderungen wesentlicher Leistungen unverzüglich informieren und ist die Vornahme von Änderungen des Leistungsumfangs durch Gmundner nur gestattet, sofern diese nicht erheblich sind und den Gesamtumfang der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen.
3.3. Sonderanfragen (bspw. Zimmerwünsche, benachbarte Zimmer, Sonderkost, Zustellbetten, Lage, etc.) sind frühestmöglich, spätestens 30 Tage vor Reisebeginn, schriftlich an Gmundner zu stellen. Sollte keine schriftliche Rückbestätigung jener Sonderanfragen bis 14 Tage vor dem Reiseantritt erfolgen, ist dies als Ablehnung durch Gmundner zu werten.
3.4. Kosten für Nebenleistungen, wie bspw. Beantragung Visum, sind nicht im Preis enthalt. Es obliegt dem Gast sich rechtzeitig vor der Anreise über die geltenden Ein- und Ausreisebedingungen (u.a. Passbestimmungen, Zoll-, Ein- sowie Ausreisebestimmungen, gesundheitliche Vorgaben samt gesundheitspolizeiliche Formalitäten wie allenfalls notwendige Impfungen, etc) zu informieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Der Gast ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Leistung wichtigen Vorschriften und Formalitäten selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aufgrund der Nichtbefolgung jener Vorschriften dem Gast erwachsen, gehen zu seinen Lasten (ausgenommen Falsch- /Nichtinformation schuldhaft durch Gmundner bedingt).
3.5. Kostenpflichtige Zusatzleistungen (bspw. Helikopterflug, Helikopter-Transfer, Charterflüge, Green Fees) sind nicht im Leistungsumfang enthalten. Jene Zusatzleistungen können bei Anfrage von Gmundner für den Gast gebucht werden. Diese werden dann gesondert an den Gast verrechnet.
4.1. Die Stornierung bzw. der Rücktritt müssen gegenüber Gmundner vom Kunden schriftlich angezeigt werden. In einem solchen Fall gelten nachfolgende Storno- und/oder Rücktrittsbedingungen als vereinbart, sofern Gmundner den Rücktritt nicht schuldhaft zu vertreten hat und/oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der gebuchten Leistung erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Gmundner unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
4.2. Der Gast hat im Falle des Rücktritts einer Buchung bzw. Stornierung einer Buchung – sofern Gmundner den Rücktritt bzw. Stornierung nicht zu vertreten hat und am Bestimmungsort keine außergewöhnlichen Umstände aufgetreten sind, welche die Durchführung der gebuchten Leistungen in einem erheblichen Maße beeinträchtigen (unvorhergesehene und außergewöhnliche Ereignisse) – nachfolgende Entschädigung an Gmundner zu leisten:
• Bis 30 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Gesamtpreises
• Vom 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn: 75% des Gesamtpreises
• Ab 14. Tag vor Reisebeginn / Nichtantritt: 100% des Gesamtpreises
4.3. Die Verrechnung der Stornogebühr erfolgt unmittelbar nach erfolgtem Rücktritt / Stornierung. Der Kunde ist in einem solchen Fall mit der Gegenverrechnung der erfolgten Anzahlung ausdrücklich einverstanden.
4.4. Gmundner empfiehlt den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung, bestenfalls beinhaltend eine Reiserücktritts- und Stornoversicherung. Der Gast ist für den Abschluss und den Leistungsinhalt einer allfälligen Reiseversicherung selbst verantwortlich und können hieraus keinerlei Ansprüche gegenüber Gmundner abgeleitet werden.
5.1. Gmundner behält sich das Recht vor, den Vertrag bzw. Buchung gegenüber dem Gast aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist
u.a. wenn der Gast in seiner Person und/oder seinem Verhalten einen derart schwerwiegenden Grund gesetzt hat, der die Fortführung des Vertragsverhältnisses für Gmundner unzumutbar macht (Nachweispflicht Gmundner). Beispiele: Buchung des Gastes unter falschen und/oder irreführende Angaben (insb. Identität der Gäste); Gefährdung des reibungslosen Geschäftsbetriebs oder Gefährdung der Sicherheit des Hotelbetriebs oder anderer Gäste, Gefährdung des Ansehens von Gmundner in der Öffentlichkeit, unbefugte Weiter- /Untervermietung, usw. In einem solchen Fall steht Gmundner die Verrechnung des Gesamtpreises zu.
5.2. Weiters kann Gmundner vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn Gmundner aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. In diesem Fall hat Gmundner den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrunds gegenüber dem Gast zu erklären. In einem solchen Fall verliert Gmundner ihren Anspruch auf Zahlung des Reisepreises.
5.3. Zudem ist Gmundner zur Kündigung bzw. Rücktritt des Vertrages ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt, wenn der Gast nicht rechtzeitig und/oder vollständig die fälligen (An-)Zahlungen an Gmundner leistet. Gmundner wird den Gast über die Ausübung des Rücktritts unverzüglich in Kenntnis setzen.
6.1. Der Gast hat allfällige Mängel unverzüglich unter Beschreibung des Mangels samt Beifügung entsprechender Nachweise anzuzeigen. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um den Schaden / Mangel zu beheben und einen möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten. Gmundner wird – sofern möglich und verhältnismäßig – ehestmöglich die Verbesserung
des Mangels vornehmen. Gmundner ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Gmundner mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Gast die gesetzlichen Gewährleistungs- und Preisminderungsrechte zu.
Sollte Gmundner den Mangel nicht beheben bzw. die Behebung des Mangels verweigern, stehen dem Gast die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.
Sollte der Gast den Mangel nicht anzeigen und Gmundner daher nicht in die Lage versetzt werden, diesen Mangel beheben zu können, kann dieses Versäumnis des Gastes im Falle der Geltendmachung von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen entsprechend berücksichtigt werden, insb. wenn durch die Anzeige des Gastes der Mangel / Schaden hätte behoben und/oder verhindert hätte werden können.
7.1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist – sofern es sich um keine vertragliche Hauptpflicht handelt – eine Haftung von Gmundner und die ihrer Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Gastes ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs oder Unmöglichkeit handelt. Diese Haftungseinschränkung gilt nicht für Personenschäden.
7.2. Gmundner haftet für eingebrachte Sache und Wertgegenstände lediglich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist auf NAD 10,500.00 beschränkt, sofern Gmundner den Schaden nicht verschuldet hat bzw. die Sache in Kenntnis ihrer Beschaffenheit übernommen hat. Ein Diebstahl ist Gmundner unverzüglich anzuzeigen, sodass die örtliche Polizei informiert werden kann. Andernfalls erlöschen allfällige Haftungsansprüche gegenüber Gmundner. Dies gilt nicht, sofern der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung des Gegentands von Gmundner oder ihren Erfüllungsgehilfen verschuldet wurde oder der Gegenstand von Gmundner zur Aufbewahrung übernommen wurde.
7.3. Es wird keine Haftung für vom Gast in Anspruch genommene Fremdleistungen übernommen.
8.1. Der Schutz der personenbezogenen Daten der Gäste ist Gmundner besonders wichtig und werden die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten. Die Gmundner Lodge Pty Ltd, Farm Waldburg 82, Khomas Region, Dordabis District, Namibia, ist Verantwortliche, welche über die Verwaltung bzw. Verarbeitung der personenbezogenen Daten entscheidet.
8.2. Zur Vornahme und Bearbeitung der Buchung werden von Gmundner nachfolgende personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert: Name, Geburtsdatum, Titel, Anrede, ggf. Geschlecht, Adressdaten, Nationalität, Kopie des Reisepasses, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Zahlungsmethode und Bankdaten, mitreisende Personen und deren vorangeführten personenbezogenen Daten sowie Daten iZm dem gebuchten Reiseaufenthalt (bspw. Unverträglichkeiten iZm Essen, Allergien, etc). Zudem werden im Rahmen der Online- Buchung die IP-Adresse, Name und Version des Webbrowsers, Website die vor Zugriff auf Webshop besucht wurde, weitere vom Gast freiwillig zur Verfügung gestellte Informationen,
gespeichert und verarbeitet. Diese Daten werden zur Durchführung des Buchungsvorgangs, zur Bearbeitung der Buchung sowie zur Erfüllung unserer vertraglichen und rechtlichen Verpflichtungen benötigt. Die Verarbeitung und Speicherung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Daten werden so lange aufbewahrt, wie es einen berechtigten Grund oder einen anderen Rechtsgrund dafür gibt. Danach werden die Daten im gesetzlich vorgesehen Umfang gelöscht bzw. vollumfänglich anonymisiert. Wenn der Gast sich allenfalls für den Newsletter registriert hat, werden jene Daten so lange gespeichert, wie der Account besteht und die Newsletter-Bestellung aufrecht ist. Es besteht keine Verpflichtung Gmundner die personenbezogenen Daten, welche für die Durchführung der Buchung notwendig sind, zur Verfügung zu stellen. Allerdings kann in einem solchen Fall keine Buchung angefragt und/oder vorgenommen werden. Sollte die Bereitstellung Ihrer Daten in manchen Fällen gesetzlich verpflichtend sein, werden wir Sie gesondert darauf hinweisen.
8.3. Sofern dies zu den vorstehend angeführten Verarbeitungs- und/oder Speicherungszwecken notwendig ist, werden die Daten des Gastes an folgende Kategorien von Empfängern weiterleiten: IT-Dienstleister iZm Buchungsplattform, Hotelgesellschaft, Transportgesellschaft iZm Transfer, allenfalls Flughafengesellschaft sowie Airline, Buchhaltung / Steuerberater, bei Buchung von Zusatzleistungen an entsprechende Dienstleister, sofern gesetzlich vorgeschrieben an die jeweiligen Landesstellen / Regierungsstellen (u.a. Registrierung von Gästen zur Erhebung von Nächtigungstaxen) und innerhalb des Unternehmens zur Bearbeitung allfälliger Anfragen / Ansuchen.
8.4. Betroffenenrechte: Der Gast kann jederzeit einen formlosen Antrag auf Auskunft seiner Daten, einen Antrag auf Berichtigung seiner, Löschung seiner Daten, Datenübertragbarkeit, Einschränkung der Datenverarbeitung oder sein Widerspruchsrecht gemäß gesetzlichen Vorgaben an folgende Kontaktadresse senden: reservations@gmundner.africa. Gmundner wird den Antrag innerhalb eines Monats bearbeiten und den Gast über die durchgeführten Maßnahmen informieren. Gmundner bittet um Verständnis, dass es aufgrund der Komplexität einzelner Anträge oder der Vielzahl von eingelangten Anträgen bei der Bearbeitung von Anträgen zu einer Überschreitung der Ein-Monatsfrist kommen kann; der Antrag wird nach Ablauf der Ein-Monats- Frist innerhalb weiterer zwei Monate vollständig bearbeitet und der Gst über die erfolgten Maßnahmen nach Abschluss des Bearbeitungsprozesses informiert. Grundsätzlich sind Anträge gebührenfrei. Gmundner behält sich jedoch das Recht vor, bei exzessiven oder offensichtlich unbegründeten Anträgen, diese nicht oder nur gegen eine Kostengebühr in Höhe von NAD 2,300.00 je benötigter Arbeitsstunde zu bearbeiten. Sollten Daten für die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zur Erfüllung der Vertragsverpflichtung notwendig sein, kann der Antrag auf Löschung erst nach Wegfall der zwingend notwendigen Speicherungsgründe bearbeitet werden. In Zweifelsfällen behält sich Gmundner das Recht vor, aus Sicherheitsgründen einen Identitätsnachweis zu fordern.
9.1. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und Gmundner (einschließlich des Zustandekommens des Vertragsverhältnisses sowie der sich hieraus ergebenden Rechten und Pflichten) unterliegt ausschließlich dem namibianischen Rechts, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts („IPRG“) sowie des UN-Kaufrechts („CISG“). Zwingende
Schutzvorschriften des Rechts jenes Staates, in denen der Gast als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben anwendbar.
9.2. Sollte es sich bei der Buchung um ein zweiseitiges Unternehmergeschäft handeln, gilt für alle Streitigkeiten aus dieser Geschäftsbeziehung das für den Sitz der Gmundner Lodge Pty Ltd, Farm Waldburg 82, Khomas Region, Dordabis District, Namibia sachlich zuständige Gericht als vereinbart. Ungeachtet dessen ist Gmundner berechtigt, den Gast auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Die vorstehende Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht, wenn es sich bei dem Gast um einen Verbraucher handelt.
10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
10.2. Das Rauchen in den Suiten bzw. geschlossenen Räumen ist untersagt und ist bei Zuwiderhandeln Gmundner berechtigt, einen Schadenersatz für die gesonderten Reinigungskosten iHv NAD 38,200.00 zu verlangen.
10.3. Der Check-In ist am Anreisetag ab 15:00 Uhr möglich. Das Zimmer ist am Abreisetag bis längstens 11:00 Uhr geräumt zurückzustellen (Check-Out). Es besteht die Möglichkeit, mit Gmundner geänderte An- und Abreisezeiten zu vereinbaren. Im Falle eines Late-Check-Outs (nach 11:00 Uhr) ist Gmundner berechtigt, für die zusätzliche Nutzung des Zimmers eine Gebühr in Höhe 50% des Tagespreises in Rechnung zu stellen. Eine Zusätzliche Nutzung über 18:00 Uhr hinaus wird mit 100% des Tagespreises in Abrechnung gebracht. Ein Anspruch auf Late-Check-Out besteht jedenfalls nicht.
10.4. Die Hausordnung ist vom Gast sowie seinen mitreisenden Personen verpflichtend einzuhalten.